AGB

terms-and-conditions

I. Definitionen und Geltung

Sämtliche Dienste, Lieferungen und Leistungen von Kristian Damianov gegenüber seinen Mandanten erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen der Mandanten werden nicht Bestandteil des Vertrages. Soweit der Mandant Vollkaufmann ist, gelten die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie einzelvertraglich vereinbart werden. Abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Kristian Damianov. Kristian Damianov ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen und Ergänzungen werden für alle zukünftigen Verträge mit Veröffentlichung wirksam, sofern kein späterer Termin genannt ist. Soweit Änderungen oder Ergänzungen laufende Verträge betreffen, gelten sie als genehmigt, wenn der Mandant nicht binnen eines Monats nach in Kenntnissetzung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Mandant fristgemäß, sind die beiden Vertragsparteien berechtigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

II. Vertragsarten

Der Dienstvertrag stellt die Aufträge dar die auf Grund von Umfang oder Komplexität in Projekten abgewickelt werden. Wesentliche Merkmale eines Dienstvertrages sind die individuelle Beratung bzw. Konzeption und die hieraus anschließend folgende Realisierung dessen. Dies gilt auch dann, wenn Pauschalhonorare oder Fertigstellungstermine vereinbart werden. Der Leistungsumfang wird einzelvertraglich festgelegt.

III. Pflichten

Kristian Damianov verpflichtet sich zur gewissenhaften Erfüllung der vertraglichen Leistungen und zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten Dritten. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistung können Erfüllungsgehilfen (Angestellte oder freie Mitarbeiter) herangezogen werden, die den selben Auflagen unterliegen. Der Mandant verpflichtet sich, Mitwirkungsaufforderungen zeitgerecht nachzukommen. Dies gilt insbesondere für die Lieferung von Daten und Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies gilt auch, wenn der Mandant seinerseits Erfüllungsgehilfen oder Dritte mit der entsprechenden Mitwirkung beauftragt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ausschließlich Unterlagen und Daten zu verwenden bzw. zur Verfügung zu stellen, zu deren Nutzung sie im konkreten Zusammenhang berechtigt sind (strenge Beachtung der Verwertungs- und Urheberrechte, Lizenzen, Marken- und Patentrechte und anderer immaterieller Rechte). Falls Dritte Ansprüche auf die genannten Daten erheben sollten, ist die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Vertragspartei, die die strittigen Daten zur Verfügung gestellt hat, stellt jeweils die andere Vertragspartei von Rechten Dritter frei. Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Unterlagen oder sonstige Daten zu verwenden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dem Mandanten obliegt die Verpflichtung Kristian Damianov über sämtliche Kontaktmöglichkeiten und Änderungen der Kontaktdaten zu informieren.

VI. Termine, Fristen, Abnahmen, Verzögerungen

Sämtliche Zeit- und Terminangaben sind unverbindliche Erfahrungswerte, verlängern sich jedoch automatisch um den Zeitraum, den der Mandant bei der Mitwirkung im Verzug ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Eine Terminvereinbarung für die Mitwirkung durch den Mandanten ist verbindlich. Kommt er in Verzug, verlängern sich Arbeitsfortschritts- und Fertigstellungstermine um denselben Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Sofern Kristian Damianov an die Mitwirkung erinnern muss ist Kristian Damianov berechtigt hierfür eine Gebühr von 5,- Euro je Erinnerung zu berechnen sofern es sich dabei um einen Anruf, einen Anrufversuch, einen Brief oder eine Email handelt, sowie 50,- Euro je Erinnerung zu berechnen sofern es sich um einen Versand via Kurierdienst handelt. Es obliegt alleinig der Entscheidung von Kristian Damianov das geeignete Medium für die Erinnerung auszuwählen. Eine Fortführung des Auftrages kann von der vorherigen Zahlung der für Erinnerungen entstandene Gebühren abhängig gemacht werden. Insofern hat Kristian Damianov das Recht derartige Gebühren mit erhaltenen Zahlungen gegen zu rechnen. Für beide Parteien gilt ferner, ein Verzug berechtigt erst dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zu seiner Kündigung, wenn die andere Partei eine gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Kristian Damianov ist jedoch von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehene Ereignisse sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Fertig gestellte Dienste werden zur Abnahme in elektronischer oder gedruckter Form zur Verfügung gestellt und der Mandant davon in Kenntnis gesetzt. Eine Leistung gilt als erbracht wenn Sie an den Mandanten verschickt wurde. Das Risiko der Zustellung liegt beim Mandanten. Es steht ihm frei eine Versandart wie Einschreiben oder Kurierdienst zu bestellen. Alle Leistungen sind von einem Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen, da sie speziell für den Mandanten erstellt werden. Kristian Damianov ist berechtigt kostenfreie Leistungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Fristsetzung von 14 Kalendertagen zu kündigen.

V. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Alle von Kristian Damianov ausgestellten Rechnungen verstehen sich ohne die Erforderlichkeit einer Steuerbelastung. Sofern nicht anders bestimmt gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Bei verspäteter Zahlung ist Kristian Damianov nicht mehr an das Angebot gebunden. Eine Leistungserbringung durch Kristian Damianov erfolgt nach Zahlungseingang. Die Erbringung von Leistungen stellt jedoch keine Zahlungsquittung dar. Der Mandant hat keinerlei Leistungsansprüche gegenüber Kristian Damianov solange keine entsprechende Zahlung bei Kristian Damianov gutgeschrieben wurde. Gegen Forderungen von Kristian Damianov kann der Mandant nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Alle Preise gelten vorbehaltlich eines Irrtums oder Druckfehlers und können jederzeit ohne gesonderte Mitteilung geändert werden. Kristian Damianov ist berechtigt die Preise bei fortlaufenden Leistungen ohne Angabe von Gründung zum nächsten Abrechnungszeitraum zu erhöhen. Der Mandant ist in diesem Fall zur Kündigung der fortlaufenden Leistung berechtigt. Kristian Damianov ist zur Teilerfüllung von Aufträgen berechtigt. Sollten Leistungen sich durch Veränderungen bei Partnerunternehmen oder durch Gesetzesänderungen umgestalten oder komplett wegfallen, so ist Kristian Damianov berechtigt die entsprechenden Dienste einzustellen oder in einer gewandelten Weise weiter zu betreiben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht die fortlaufende Leistung zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sowie Einrichtungspauschalen bleiben zahlbar. Für Rückbuchungen, Retouren und Stornos akzeptiert der Mandant eine Pauschale von 50,- Euro zur Deckung der Spesen und Gebühren von Kristian Damianov . Für die Stornierung von Kreditkartenzahlungen durch den Mandanten akzeptiert dieser eine Pauschale von 150,- Euro zur Deckung der Spesen und Gebühren von Kristian Damianov. Einzig schriftliche Beratungen und Angaben sind verbindlich. Mündliche Beratungen sind grundsätzlich unverbindlich. Kristian Damianov haftet voll für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für mittlere und leichte Fahrlässigkeit haftet Kristian Damianov nur, wenn es sich um die Verletzung einer Kardinalspflicht handelt. Gleiches gilt, wenn Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen mit der Vertragserfüllung betraut sind. Die Haftung von Kristian Damianov ist bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht der Art nach auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens und der Höhe nach wie folgt beschränkt: bei Personenschäden ist der Haftungshöchstbetrag auf den Auftragswert, höchstens aber auf € 100.000,- je Schadensereignis begrenzt. Bei Sach- und sonstigen Schäden ist der Haftungshöchstbetrag auf den Auftragswert, höchstens aber auf € 5.000,- je Schadensereignis begrenzt. Jegliche Haftung von Kristian Damianov erlischt, wenn der Mandant mit einer Zahlung in Verzug ist. Kristian Damianov ist in einem solchen Fall zur Einstellung aller Tätigkeiten berechtigt, gleich welche Konsequenzen dies für den Mandanten nach sich zieht. Bei der Auftragserfüllung haftet Kristian Damianov für die Bearbeitung des Auftrages bis zum Versand. Kristian Damianov haftet weder für die Versanddauer noch für die Zustellung. Die Wahl der Versandart obliegt dem Mandanten. Kristian Damianov übernimmt keine Haftung für ihr zugesandte Unterlagen.

VII. Vertragsdauer und Kündigung

Dienstverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit einzelvertraglich nicht abweichend geregelt. Wird ein Dienstvertrag vorzeitig gekündigt, so wird der vereinbarte Preis zu dem Anteil sofort fällig, wie weit der Auftrag bearbeitet ist (Anteil des verwendeten Zeitaufwandes am vereinbarten bzw. geschätzten Gesamtzeitaufwand). Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass der Schaden geringer ausfällt. Eine vorzeitige Vertragskündigung aufgrund einer Vertragsänderung ist nicht zulässig, wenn die Vertragsänderung eine Mehrleistung ohne zusätzliche Berechnung zum Inhalt hat oder lediglich die Bereitstellung weiterer Identitäts- und Personendaten sowie -Unterlagen bedeutet. Bei einem wichtigen Grund kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist von beiden Parteien gekündigt werden. Er liegt insbesondere vor, wenn eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung oder Zahlung erfolglos verstrichen ist, oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder ein solches abgelehnt wurde. Bereits erbrachte oder begonnene Leistungen bleiben in dem Verhältnis zahlbar, wie weit der Auftrag bearbeitet ist. Alle Leistungen sind von einem Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen, da sie speziell für den Auftraggeber erstellt werden. Kristian Damianov behält sich das Recht vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Auftraggebers Treuhandverhältnisse zu kündigen sowie alle laufenden Tätigkeiten einzustellen.

VIII. Datenschutz

Kristian Damianov erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogener Daten der Mandanten, soweit sie für die Erfüllung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Kristian Damianov ist berechtigt, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Daten an von ihr beauftragte Erfüllungsgehilfen oder dritte Dienstleister weiterzugeben. Die einschlägigen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Es werden keine Daten an unbefugte Dritte weiter gegeben. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten fristgemäß aufbewahrt (z.B. kaufmännischer Schriftverkehr, Steuerbelege).

XI. Firmengründungen

Kristian Damianov behält sich das Recht vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Mandanten Treuhandverhältnisse zu kündigen sowie Verwaltungstätigkeiten einzustellen. Auch bei anonym gegründeten Gesellschaften ist der Mandant für die rechtzeitige Erstellung von Steuererklärungen sowie für die Zahlung der Steuern verantwortlich. Die jährlichen Verwaltungsgebühren werden im Turnus von 12 Monaten, beginnend mit dem Monat der Auftragserteilung fällig. Wird die Gesellschaft vor einem neuen Fälligkeitstag gelöscht, fallen die Verwaltungsgebühren nicht an. Die Löschung einer Gesellschaft kostet 490,- Euro. Sollte ein Wunschname bereits vergeben oder aus sonstigen Gründen nicht genehmigungsfähig sein, ist der Mandant verpflichtet Kristian Damianov alternative Namen zu übermitteln. Der Auftrag bleibt weiter bestehen. Es entstehen keine Mehrkosten für den Mandanten.

X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz von Kristian Damianov. Ausschließlicher Gerichtsstand ist die Hansestadt Rostock ( Bundesrepublik Deutschland ), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Für die Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten Bestimmungen in diese AGB bzw. einzelvertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt eine wirksame, die den ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Bei fehlenden Bestimmungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde.